RA Mag. Felix Fuchs

„Als Rechtsanwalt in Klagenfurt lege ich Wert auf eine klare, zielgerichtete Bearbeitung rechtlicher Anliegen. Meine Arbeit konzentriert sich auf das Erwachsenenschutzrecht, das Insolvenzrecht, das Schadenersatz- und Verkehrsrecht, medienrechtliche Fragestellungen sowie das allgemeine Zivilrecht.“


RA Mag. Felix Fuchs
/ Rechtsanwalt in Klagenfurt
/ Vizepräsident der Kärntner Rechtsanwaltskammer
/ Mitglied der Arbeitsgruppe für Erwachsenenschutz des österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK)

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Rechtsfragen? Wir sind für Sie da.
Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen in den unterschiedlichsten rechtlichen Anliegen. Im Laufe der Jahre hat sich der Fokus unserer Kanzlei vor allem auf jene Bereiche gelegt, die sich mit Erwachsenenvertretung und Pflegschaftsrecht, Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung, Schadenersatz und Verkehrsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsangelegenheiten, Vertragsrecht und Medienrecht beschäftigen.


Auf Augenhöhe
Ein offenes Ohr, klare Kommunikation und fachliche Kompetenz sind Basis unserer Arbeit: bei einfachen wie bei komplexen juristischen Fragestellungen. Und genau das dürfen Sie sich von uns erwarten.

In Ihrem Interesse.
Jahrelange juristische Erfahrung bewährt sich in jedem einzelnen Fall und ermöglicht professionelle Beratung und realistische Perspektiveneinschätzung. Dies gilt für die Erstellung unfangreicher Verträge, für sensible Fragen des Familienrechts oder Unternehmenssanierungen.

FAQ

Was kostet die Vertretung durch einen Anwalt?

Um die Kosten einschätzen zu können, klären wir vorab wesentliche Fragen. Welche Ansprüche kann ich durchsetzen? Und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Ist eine Klage sinnvoll? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? 

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Zahlt die Rechtschutzversicherung meine Anwaltskosten?

Ganz allgemein trägt Ihr Versicherer bis zur vereinbarten Deckungssumme die Kosten Ihres Rechtsanwalts, die Rechtsanwaltskosten Ihres Gegners sowie die Gerichts- und sonstigen Verfahrenskosten, wenn Sie eine versicherte Rechtssache verlieren.

Da die Rechtsschutzversicherungen verschiedene Rechtsbereiche umfassen, sollten Sie allerdings vorab bei der Versicherung nachfragen, ob die Kosten für die konkrete Rechtssache auch tatsächlich gedeckt werden. 

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Was bedeutet Erwachsenenvertretung?

Seit 1. Juli 2018 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht. Das Gesetz regelt die Möglichkeit der Erwachsenenvertretung von volljährigen Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder ähnlicher Beeinträchtigungen nicht (mehr) alle Entscheidungen selbst treffen können. Je nach Vertretungsbedarf, gibt es unterschiedliche Formen der Erwachsenenvertretung. So soll sichergestellt werden, dass die Vertretung nur in jenen Bereichen erfolgt, in denen sie auch tatsächlich unbedingt erforderlich ist.

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